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Tagesgeld und Festgeld: Auf Einlagensicherung achten

Veröffentlicht am: Freitag, 27. August 2010

Anleger sollten bei der Wahl einer Bank nicht nur auf hohe Zinsen, sondern auch auf Sicherheit achten. Darauf weisen Experten anlässlich der Insolvenz der Noa Bank hin. Banken mit deutscher Lizenz sind an die gesetzliche Einlagensicherung der BRD angeschlossen. Diese schützt Guthaben bis zu 50.000 Euro pro Person zu 100 Prozent. Der frühere Selbstbehalt von 10 Prozent existiert nicht mehr. Guthaben über 50.000 Euro sind im Insolvenzfall nur dann nicht verloren, wenn die Insolvenzmasse zur Deckung der Ansprüche aller Kunden ausreicht. Ansonsten müssen Anleger Einbußen hinnehmen. Zusätzlichen Schutz bieten Banken, die an einen freiwilligen Einlagensicherungsfonds angeschlossen sind.

Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken etwa schützt pro Kunde Guthaben bis zu 30 Prozent des bilanziellen Eigenkapitals eines insolventen Instituts. Da Banken in Deutschland mindestens 5 Mio. Euro Eigenkapital vorweisen können müssen, deckt der Fonds Guthaben bis mindestens 1,5 Mio. Euro ab. Viele Banken in Deutschlang agieren als (oft niederländische) Zweigniederlassung. Dann sind die Guthaben über die ausländischen Sicherungssysteme geschützt und es besteht kein Anschluss an die deutschen Einrichtungen.

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