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Private Einlagensicherung wird gekappt

Veröffentlicht am: Dienstag, 4. Oktober 2011

Die Privatbanken wollen die freiwillige Einlagensicherung der Höhe nach reduzieren. In mehreren Schritten soll die Haftungszusage des Einlagensicherungsfonds von derzeit 30 auf 8,75 Prozent des maßgeblich haftenden Eigenkapitals einer insolventen Bank reduziert werden. Im ersten Schritt soll die Haftung im Jahr 2015 auf 20 Prozent und dann in einem weiteren Schritt 2020 auf 15 Prozent gesenkt werden. Die dritte und letzte Herabsetzung soll 2025 erfolgen. Für eine deutsche Banklizenz sind 5 Millionen Euro Eigenkapital erforderlich. Dementsprechend reduziert sich die minimale Haftungszusage von derzeit 1,5 Millionen Euro pro Kunde auf 437.500 Euro. Die neue Sicherungshöhe soll für mehr Glaubwürdigkeit sorgen: Unter Experten gilt es als ausgemacht, dass die (rechtlich nicht verbindliche) Haftungszusage spätestens bei großen Insolvenzen nicht mehr eingehalten werden kann. Die Maßnahmen sollen Mitte Oktober auf der Jahresversammlung des Bankenverbands beschlossen werden. Die Einlagensicherung gilt für Kundenguthaben auf Girokonten sowie Anlagen in Tages- und Festgeld und Sparbriefe, die auf den Namen des Inhabers lauten.

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