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Neue Regeln im Zahlungsverkehr: Das kommt auf Verbraucher zu!

Veröffentlicht am: Dienstag, 6. Oktober 2009

Ab dem 31.10. gelten für den Zahlungsverkehr einige neue Regeln, die Banken aufgrund einer EU-Richtlinie umsetzen. Die Kreditinstitute haben in den vergangenen Wochen viel Post an ihre Kunden gesendet, in der die Änderung der AGB verlautet wird.

Einige zentrale Aspekte betreffen Überweisungen, Lastschriften und die Haftung von Bankkunden beim Verlust von Zahlungskarten. Bei Überweisungen prüft die Bank in Zukunft nicht mehr, ob die Kontodaten mit dem Kontoinhaber übereinstimmen.

Ein Zahlendreher kann dann dazu führen, dass eine Überweisung beim Falschen landet. Nach der Aufgabe einer Überweisung kann diese in Zukunft auch nicht mehr storniert werden – genau aufpassen ist also angesagt. Ab November können Bankkunden sich zudem für das europaweite Lastschriftverfahren registrieren. Dann ist es möglich, auch von Onlineshops etc. im Ausland Geld vom Konto abbuchen zu lassen, so dass dort nicht mehr per Vorkasse oder Kreditkarte bezahlt werden muss.

Beim Verlust der Karte soll der Kunde in Zukunft auch dann mit 150 Euro für Schäden zur Kasse gebeten werden, wenn keine Fahrlässigkeit vorliegt. Volksbanken und Sparkassen haben allerdings bereits signalisiert, dass sie über die gesetzlichen Regelungen hinaus zusätzliche Kulanz zeigen wollen.

Es ist prinzipiell möglich, einer Änderung der Bank-AGBs binnen sechs Wochen nach Erhalt zu widersprechen. Da es sich bei den Neurungen aber um die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben handelt, erscheint dies aussichtslos.

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