norisbank Girokonto

Lastschrift

Veröffentlicht am: Samstag, 14. Februar 2009

Als Lastschrift wird eine Sollbuchung bezeichnet, die durch einen Einzug fälliger Beträge im Lastschriftverfahren abgebucht wird. Der Kontoinhaber selbst veranlasst die Durchführung der Lastschrift nicht, sondern gibt lediglich der abbuchenden Instanz – z.B. dem Stromanbieter oder dem Mobilfunkunternehmen- die Zustimmung dazu. Lastschriften werden im Wesentlichen durch ein elektronisches Verfahren abgewickelt. Verbraucher können gegen Lastschriften, die ihnen unberechtigt erscheinen, binnen sechs Wochen nach dem Tag der Abbuchung Widerspruch einlegen und ihre Bank veranlassen, die Lastschrift zurückzugeben.

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