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Kreditkosten sollen transparenter werden

Veröffentlicht am: Dienstag, 14. Juli 2009

Der Bundesrat hat in der vergangenen Woche ein Gesetz verabschiedet, das Banken dazu bewegen soll, die Kreditkosten für Ratenkredite transparenter auszuweisen. Es soll mit dem Gesetz eine EU-Richtlinie umgesetzt werden. Insbesondere die Kosten für so genannte Restschuldversicherungen könnten dadurch deutlicher werden, wie Verbraucherschützer hoffen.

Bislang sind diese Policen vor allem ein gutes Geschäft für die Bank. Sie zahlen die fälligen Kreditraten bzw. auch das gesamte offene Darlehen, wenn der Kreditnehmer verstirbt, berufsunfähig oder arbeitslos wird. Die Kosten sind dabei immens hoch: In Einzelfällen ergab sich für gewöhnliche Verbraucherkredite unter Berücksichtigung der Restschuldversicherung ein effektiver Jahreszins von 30 Prozent.

Dabei lagert die Bank mit der Versicherung einen erheblichen Teil ihrer Ausfallrisiken aus – und kassiert zusätzlich eine üppige Provision. In Zukunft könnten Banken dann verpflichtet sein, pauschal zwei Angebote zu unterbreiten: Eines ohne Versicherung und eines mit. Verbraucher könnten dann problemlos ersehen, wie viel der Versicherungsschutz jeden Monat und über die gesamte Laufzeit hinweg kostet. Details zu den künftigen Angeboten der Banken sind jedoch noch nicht abzusehen.

Das neue Gesetz tritt erst Mitte des kommenden Jahres in Kraft. Bis dahin sind Verbraucher gut beraten, ihren Bankberater explizit nach den Kosten eines Kredites zu fragen und dabei auch nach der Restschuldversicherung zu fragen.

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