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Jahresende naht: Freistellungsauftrag erteilen

Veröffentlicht am: Dienstag, 8. Dezember 2009

Finanzexperten weisen angesichts des bevorstehenden Jahreswechsels darauf hin, dass Sparer und Anleger ihrer Bank unbedingt noch rechtzeitig einen Freistellungsauftrag erteilen müssen, sofern Freibeträge für die Kapitalertragssteuer noch nicht ausgeschöpft sind.

Zum Ende des Jahres werden Giro- und Anlagekonten abgeschlossen. Dann werden auch die fälligen Guthabenzinsen gutgeschrieben. Am Tag der Gutschrift ist die Abgeltungsteuer fällig – sie beträgt 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Sofern der Bank kein Freistellungsauftrag vorliegt, wird die Steuer direkt auf Bankebene einbehalten.

Jeder Sparer kann über den Sparerpauschbetrag 801 Kapitalerträge pro Jahr steuerfrei vereinnahmen. Gemeinsam veranlagte Ehegatten können über den doppelten Betrag verfügen.

Seit der Sparerfreibetrag durch den Pauschbetrag ersetzt wurde, sind mit der Ausschöpfung alle Werbungskosten im Zusammenhang mit Kapitalanlagen abgegolten. Wer der Bank keinen Freistellungsauftrag erteilt, kann sich zu viel gezahlte Steuer zwar später zurückholen –damit ist aber sehr viel mehr Aufwand verbunden.

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