
FAQ zum Girokonto – Wichtige Fragen und Antworten
Veröffentlicht am: Mittwoch, 10. Februar 2010
1. Welche Unterlagen werden für eine Girokontoeröffnung benötigt?
Für eine Kontoeröffnung wird eine Kopie des Personalausweises (bzw. die Vorlage von diesem beim PostIdent-Verfahren), der letzten Gehaltsabrechnung und der Meldebescheinigung benötigt. Den Antrag auf die Kontoeröffnung kann man bei der Bank ausfüllen.
2. Wie alt muss man bei der Eröffnung eines Girokontos sein?
Ab 18 kann jeder ein Girokonto eröffnen. Eltern haben für ihre Kinder ab dem 12. Lebensjahr die Möglichkeit, bsp. ein Girokonto für Schüler zu eröffnen. Hier hat man die volle Kontrolle darüber und es gibt keinen Dispokredit.
3. Welche Vorteile hat ein Online-Girokonto gegenüber einem Girokonto?
Die größten Vorteile sind, dass es in der Regel eine günstigere Kostenstruktur gibt und man überall und jederzeit auf das Konto zugreifen kann. Die meisten Banken bieten darüber hinaus zum Online-Girokonto noch eine Kreditkarte und höhere Zinssätze auf das Guthaben, als es beim klassischen Girokonto der Fall ist.
4. Wie bekomme ich einen Dispokredit?
Normalerweise wird dieser Kredit nach einer Girokontoeröffnung gleich mit bewilligt. Wie hoch der Dispokredit ist, hängt vom jeweiligen Einkommen ab, dieser kann dann zwischen zwei und vier Gehältern liegen.
5. Welche Gebühren fallen für die Nutzung meines Girokontos an?
Hier können Kontoführungsgebühren, Gebühren für Auslandsüberweisungen und Gebühren für Kontoauszüge, die per Post zugeschickt werden, anfallen. Auch wenn Sie eine Kreditkarte beantragen, fallen i.d.R. Gebühren an. Falls Sie am Geldautomat einer fremden Bank Geld abheben, entstehen auch hier eventuell Kosten.
6. Welche Daten gibt die Bank bei Kontoeröffnung weiter an die Schufa?
Wenn Sie bei einer Bank ein Girokonto eröffnen, gibt diese automatisch Daten wie Vor- und Zuname, Adresse und Geburtsdatum weiter. Falls Sie eine Kreditkarte mit beantragen, übermittelt die Bank auch diese Daten an die Schufa.
7. Ist für das Girokonto ein monatlicher Mindestbetrag erforderlich?
Normalerweise ist ein bestimmter Mindesteingang nicht erforderlich. Wenn Sie aber ein kostenloses Girokonto eröffnet haben, kann die Bank einen bestimmten Mindesteingang verlangen, damit das Girokonto auch weiterhin kostenlos bleibt. Hier auf die Konditionen zum Mindestbetrag achten.
8. Was passiert mit den alten Daueraufträgen, wenn man bei einer neuen Bank ein neues Konto hat?
Wenn Sie ihre Daueraufträge auf das neue Girokonto übertragen möchten, müssen Sie alle Daueraufträge bei der alten Bank auf die neue Bank übertragen. Hierbei auf die Kündigung der Daueraufträge bei der alten Bank achten. Manche Banken bieten aber als Service für ihre Kunden an, die Daueraufträge auf die neue Bank zu übertragen und im alten System zu löschen.
9. Kann ich eine Kontovollmacht ausstellen?
Grundsätzlich kann bereits bei der Girokontoeröffnung eine Kontovollmacht auf den Partner oder eine andere Vertrauensperson ausgestellt werden. Man kann diese Vollmacht aber auch später noch beantragen. Mit dieser Vollmacht hat der Partner dann das Recht, über das Geld auf Ihrem Konto zu verfügen oder Zahlungen zu tätigen. Der Bevollmächtigte hat i.d.R. jedoch kein Recht darauf, einen Dispokredit zu beantragen oder das Konto zu kündigen. Die Vollmacht kann auch jederzeit wieder schriftlich aufgehoben werden.
10. Ist das Einrichten eines Freistellungsauftrages möglich?
Es ist grundsätzlich möglich, schon bei der Eröffnung eines neuen Girokontos einen Freistellungsauftrag einzurichten. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, so muss diese bis zu dreißig Prozent Ihrer Zinsen auf das Guthaben als Kapitalertragssteuer dem Finanzamt zukommen lassen.
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Letzte Prüfung und Aktualisierung vom Girokonto Vergleich am: 06.02.2012