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Einlagensicherungssystem: Vorsicht vor Zweigniederlassung!

Veröffentlicht am: Montag, 2. März 2009

Bankguthaben von Privatpersonen sind durch das deutsche Einlagensicherungssystem gegen Verlust im Fall der Pleite der kontoführenden Bank geschützt. Dabei greift neben dem gesetzlichen Einlagensicherungsschutz und den Sicherungssystemen der Banken selbst auch eine eigens aufgrund der Finanzkrise ausgesprochene Staatsgarantie.

Nicht alle Banken aber bieten ihren Kunden diesen Schutz. Wer bei der zusammengebrochenden isländischen Kaupthing-Bank ein Festgeldkonto hatte, kann davon ein Lied singen: Das Institut verfügte nicht über eine deutsche Banklizenz, sondern war lediglich als Zweigniederlassung der isländischen Tochter tätig. Die Einlagen der Kunden waren somit weder über die gesetzliche Einlagensicherung noch über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken geschützt. Die betroffenen Sparer warten bis heute auf ihre Geld.

Dass eine Bank von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin) beaufsichtigt wird, ändert nichts daran, dass bei Zweigniederlassungen keine Einlagensicherheit besteht. Ein prüfender Blick in auf die Kontaktdaten einer Bank ist für Kunden deshalb obligatorisch: Anbieter, die als Zweigniederlassung agieren, sind strikt zu meiden!

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