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Einlagensicherung im Ausland: Worauf Kunden achten müssen

Veröffentlicht am: Freitag, 27. März 2009

Die Öffnung der europäischen Märkte hat dazu geführt, dass Banken in Staaten aktiv sein können, in denen sie gar keine Banklizenz besitzen. So agieren auch in Deutschland zahlreiche Institute als Zweigniederlassung ausländischer Tochtergesellschaften.

Zwar sind auch die Niederlassungen durch die Bafin reguliert – eine Anbindung an die deutschen Einlagensicherung besteht jedoch nicht. Deutsche Kunden, die ein Konto bei einer solchen Bank unterhalten, müssen, wenn das Institut tatsächlich zahlungsunfähig wird, ihre Ansprüche gegenüber ausländischen Stellen geltend machen.

Die Kunden der isländischen Bank Kaupthing-Edge, die im Oktober zusammenbrach, warten bis heute auf die Gelder, die sie auf den Tages- und Festgeldkonten der Bank angelegt hatten. Sicherlich ist der Fall Island von besonderer Tragweite, da auch der isländische Staat praktisch vor dem Bankrott steht.

Dennoch sind Sparer gut beraten, sich die Einlagensicherungssysteme anderer Staaten im Detail anzusehen, wenn sie bei einer Zweigniederlassung ein Konto eröffnen. Niederländische Banken sind auf dem deutschen Markt besonders aktiv und fallen derzeit durch sehr attraktive Zinssätze im Einlagengeschäft auf. Die Einlagensicherung umfasst dabei Guthaben von bis zu 100.000 Euro je Kunde zu 100 Prozent. Die Garantie für die Einlagen gilt bis zum 31.12.2010. Wer eine Festgeldanlage tätigt, sollte demnach keine allzu lange Laufzeit wählen, bis klar ist, wie die Garantie nach diesem Termin aussieht.

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