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Einlagensicherheit

Veröffentlicht am: Samstag, 14. Februar 2009

Als Einlagensicherheit wird der Status bezeichnet, den eine Bank im Hinblick auf ihre Vorkehrungen für den Fall der eigenen Zahlungsunfähigkeit verzeichnet. Die Einlagensicherung in Deutschland fußt auf mehreren Säulen. Zum einen ist die Sicherung bis zu 20.000 Euro je Kunde zu 90 Prozent vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Zum anderen unterhalten Banken weitere Sicherungssysteme. Die Privatbanken haben eine eigene Einrichtung zur Einlagensicherung gegründet, Sparkassen und Genossenschaftsbanken unterhalten jeweils weitere Sicherungsnetze, die im Zweifelsfall einspringen. Der Einlagensicherung sind alle Banken mit Sitz in Deutschland angehörig, nicht aber Zweigniederlassungen ausländischer Institute.

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