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Barabhebung: So beugen Bankkunden Missbrauch vor

Veröffentlicht am: Mittwoch, 16. Dezember 2009

Bankkunden sind aufgerufen, bei Barverfügungen am Geldautomaten besondere Vorsicht walten zu lassen. Immer häufiger findet Missbrauch (siehe auch Kreditkartenbetrug und Kreditkartenmissbrauch) durch Kriminelle statt. Banken empfehlen, während der PIN-Eingabe das Tastaturfeld mit der freien Hand zu verdecken.

Darüber hinaus sollte stets auf einen ausreichenden Abstand zum nachfolgenden Kunden geachtet werden. Während der Geldausgabe sollte der Blick nicht vom Automaten genommen werden, bis Bargeld und Karte wieder sicher verstaut sind. Keinesfalls darf an der Eingangstür zum Vorraum der Bank die PIN eingegeben werden. Bankkunden sollten darüber hinaus ihre Kontoauszüge regelmäßig überprüfen und bei Unregelmäßigkeiten umgehend ihr kontoführendes Institut benachrichtigen. Wird die Karte vom Geldautomaten einbehalten, muss sie sofort gesperrt werden.

Die Bank ist auch dann sofort zu benachrichtigen, wenn der Automat trotz entsprechender Anzeige kein Bargeld auszahlt. Wer diese Regeln beherzigt, ist zwar vor Missbrauch und Betrug nicht gänzlich sicher: Das Risiko, Opfer krimineller Machenschaften zu werden, lässt sich aber durch einen sorgfältigen Umgang deutlich reduzieren.

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