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Abgeltungssteuer

Veröffentlicht am: Samstag, 14. Februar 2009

Die Abgeltungssteuer bezeichnet eine im Jahr 2009 eingeführte Steuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen. Sie beläuft sich unabhängig vom Einkommen des Steuerpflichtigen auf 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die Abgeltungssteuer wird auf Bankebene einbehalten und betrifft Kursgewinne ebenso wie Zinseinkünfte und Dividenden. Verluste können gegengerechnet werden, wenn es sich bei den zu verrechnenden Posten um gleichartige Einkommen handelt. Kapitalanleger, deren persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, können eine Veranlagung ihrer Kapitaleinkünfte bei der Einkommensteuer beantragen und zu viel gezahlte Steuern zurückverlangen.

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